Dr. Katharina Kellmann

Johann Jacoby – Arzt, Bürger, Demokrat und Republikaner

Ein unbequemer Demokrat – so könnte man das politische Leben von Johann Jacoby beschreiben. Er gehörte zum radikalen Flügel des deutschen Liberalismus. Viele Ziele, die er anstrebte, finden sich heute im Grundgesetz wieder: eine demokratische Republik und ein sozialer Rechtsstaat.

Johann Jacoby wurde am 1. Mai 1805 in Königsberg geboren und starb dort am 6. März 1877. Die Vorfahren von Jacoby waren jüdische Kaufleute. Dem mosaischen Glauben blieb er ein Leben lang treu. Die Gleichstellung der Juden in Staat und Gesellschaft war ihm ein wichtiges Anliegen. Zu Beginn des Jahres 1839 hielt er eine Predigt in der Königsberger Synagoge, und 1845 trat der Berliner „Genossenschaft zur Reform im Judentum“ bei. Ein streng gläubiger Mensch war er jedoch nicht. Von 1823 bis 1827 studierte Johann Jacoby in Königsberg Medizin. 1828 bestand er in Berlin sein Staatsexamen und ließ sich in Königsberg als Arzt nieder. Bis an sein Lebensende praktizierte er.

Sein politisches Engagement begann mit publizistischen Arbeiten. Im Sommer 1833 veröffentlichte er eine Broschüre zum Thema Emanzipation der Juden bei Hoffmann & Campe in Hamburg.

 

Johann Jacoby
Johann Jacoby (1805 bis 1877). Lithografie aus dem Jahr 1872, erschienen in : „Die Gartenlaube“ (Wikimedia Commons).

„Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen“

Über die Grenzen von Königsberg hinaus bekannt wurde er als Verfasser einer Schrift mit dem Titel „Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen“. Die Publikation erschien zuerst anonym. In „Vier Fragen“, der Broschüre, die ihn 1841 das erste Mal in Konflikt mit der preußischen Regierung brachte, entwarf Jacoby ein „Aktionsprogramm der bürgerlich-liberalen Opposition“, wie sein Biograf Edmund Silberner schrieb. Eine Verfassung für Preußen, eine Volksvertretung, die in der Gesetzgebung eine wichtige Rolle spielen sollte, eine kommunale Selbstverwaltung, die wirklich den Bürgern Freiraum gab und eine unabhängige Justiz, das waren seine Forderungen, die auch gemäßigte Liberale hätten unterschreiben können.

Im Februar 1841 bekannte sich Jacoby zur Autorenschaft, indem er ein Exemplar dem preußischen König übersandte. Die Folge war eine Kriminaluntersuchung, die 1842 zu einem Gerichtsverfahren führte. Das Kammergericht in Königsberg sprach ihn vom Vorwurf des Hochverrats frei, erkannte aber auf Majestätsbeleidigung und verurteilte ihn zu zweieinhalb Jahren Festungshaft. Jacoby ging in Berufung und erreichte im Januar 1843 vor dem Oberappellationsgericht einen völligen Freispruch. Es sollte nicht der letzte Konflikt mit der preußischen Justiz bleiben. 1846 kam es erneut zu einer Verurteilung wegen Majestätsbeleidigung, die aber ein Jahr darauf ebenfalls aufgehoben wurde.

 

"Vier Fragen"
„Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen“. Mit dieser Schrift wurde Johann Jacoby 1841 bekannt. Quelle: Furfur bei Wikimedia Commons. Es wurden keine Veränderungen vorgenommen.

 

Der Arzt stieß in den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts zum radikalen Flügel der Opposition.

„All unser Streben nach politischer Freiheit ist nichts wert, es sei denn ein Mittel zur Umgestaltung unseres sozialen Elends, zur Veredlung der armen Volksklassen, die als Lasttiere missbraucht werden“, bemerkte er im September 1843 in einem Privatbrief.

Die Demokraten forderten ein allgemeines Männerwahlrecht, eine Regierung, die vom Vertrauen des Parlaments abhing und ein Staatsoberhaupt, das durch Wahl bestimmt wurde. Im Gegensatz zu den Liberalen glaubten sie nicht mehr an einen Kompromiss mit den Regierenden, sondern strebten einen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an. Für die Demokraten war die Souveränität nicht teilbar, sie musste ganz beim Volk liegen. In ihren „Forderungen des Volkes“ beschränkten sie sich nicht nur auf die grundlegende Umgestaltung der politischen Ordnung. In ihren Augen war die Gesellschaft verpflichtet, das „Missverhältnis zwischen Arbeit und Kapital“ auszugleichen. Die Arbeit sei zu „heben und zu achten“. Eine progressive Einkommenssteuer sollte eingeführt werden. Die angestrebte Selbstregierung des Volkes war für die Demokraten nicht möglich, wenn ein großer Teil der Gesellschaft in Armut lebte. Im Gegensatz zu den Liberalen vertrauten sie nicht den Selbstregulierungskräften des freien Marktes, sondern forderten eine vom Staat garantierte Sozialbindung des Eigentums.

Jacoby und die Revolution von 1848

 

Johann Jacoby
Friedrich Wilhelm IV (1840 bis 1861, links in der Tür) und Johann Jacoby (Jacoby ist der linke „Flügelmann“ in der Gruppe der Abgeordneten). Das Treffen fand am 2. November 1848 statt. Quelle: Wikimedia Commons

 

In der Revolution von 1848 sah Jacoby eine Möglichkeit, diesen demokratischen und sozialen Verfassungsstaat zu verwirklichen. Er wurde Abgeordneter in der Preußischen Verfassungsgebenden Versammlung in Berlin. Anfang November 1848 entsandte das Parlament eine Gruppe von Parlamentariern, die dem Monarchen eine Denkschrift zur Lage des Landes überreichen sollten. Friedrich Wilhelm IV. nahm die Petition wortlos entgegen und wandte sich ab. Da ergriff Jacoby das Wort und rief laut aus:

„Das ist das Unglück der Könige, das sie die Wahrheit nicht hören wollen!“

Die von der Regierung aufgezwungene preußische Verfassung vom 5. Dezember 1848 stellte für ihn keinen politischen Fortschritt dar. Die Bürger sollten darüber entscheiden. Im Vordergrund standen liberal-demokratische Forderungen, die zeigen, dass Jacoby auf dem linken Flügel der bürgerlichen Demokratie stand. Im Frühjahr 1849 zeichnete sich das Scheitern der Revolution schon ab. Im Frühsommer 1849 siegte die Gegenrevolution endgültig.

Johann Jacoby hielt sich 1849 noch einige Wochen in der Schweiz auf, ehe er nach Königsberg zurückkehrte, wo er sich freiwillig der Justiz stellte. Nach seinem Freispruch zog sich Johann Jacoby vorübergehend in das Privatleben zurück. Erst 1858 kehrte er in die Politik zurück.

Aus pragmatischen Gründen im organisierten Liberalismus (1858 bis 1868)

Am Ende der Fünfzigerjahre setzte in Preußen ein „politisches Tauwetter“ ein. Die Industrialisierung machte regional unterschiedliche Fortschritte. Die Verfassungsfrage, die soziale Frage und die Hoffnung auf die Gründung eines deutschen Nationalstaates politisierten die Öffentlichkeit.

1858 wurde Prinz Wilhelm von Preußen zum Regenten für seinen unheilbar erkrankten Bruder Friedrich Wilhelm IV. ernannt. Drei Jahre später bestieg er als Wilhelm I. den preußischen Thron, um schließlich erster Kaiser des neu gegründeten deutschen Reiches zu werden. Mit der Übernahme der Regentschaft begann eine vorsichtige Liberalisierung des preußischen Staates. Der neue Regent war nicht mehr auf einen Ausgleich mit Wien im Deutschen Bund bedacht und wollte, dass Preußen sich an die Spitze der deutschen Einigung stellte. 1861 leistete er als Monarch den Eid auf die oktroyierte Verfassung (sein Vorgänger hatte dies nicht getan).

Johann Jacoby unterstützte 1858 ein „Komitee für unabhängige Wahlen“. Das Komitee legte ein – gemessen an den Zielen der Demokraten in der 48er Revolution – gemäßigtes Programm vor. Auch Jacoby erkannte nun die Verfassung von 1848 als Realität an. Er war nicht zum Monarchisten geworden, sondern hoffte auf eine Fortentwicklung hin zu einem demokratischen Staatswesen mit monarchischer Spitze. 1859 trat er in den Deutschen Nationalverein ein. Pragmatismus führte Jacoby 1861 auch in die neu gegründete Deutsche Fortschrittspartei, in der sich Liberale und Demokraten zusammenfanden. Die Fortschrittspartei forderte eine Liberalisierung Preußens, die das Land in die Lage versetzen sollte, bei der erhofften Einigung Deutschlands eine führende Rolle zu spielen. Streitfragen wie das allgemeine Wahlrecht klammerte man aus.

Wichtig erschien es Linksliberalen und gemäßigten Demokraten, erst einmal eine schlagkräftige politische Kraft zu bilden, die in dem sich zaghaft entwickelnden politischen Leben die Regierung zu Reformen zwingen sollte. Liberale und Demokraten wussten, dass keine Massenbewegung hinter ihnen stand und die Situation nicht mit den Jahren 1848/49 verglichen werden konnte. Die nächsten Jahren sollten dies deutlich zeigen.

Ein unbequemer Demokrat im preußischen Verfassungskonflikt

Schon bald stellte sich heraus, dass der neue König noch nicht einmal an der Errichtung einer wirklichen konstitutionellen Monarchie interessiert war; von einer Parlamentarisierung ganz zu schweigen. Anlass für die Machtprobe zwischen der Volksvertretung und der Krone war eine von der Regierung beabsichtigte Heeresvergrößerung.

Beide Seiten maßen der Militärreform große Bedeutung bei. Wilhelm, ein überzeugter Soldat, wusste, dass die preußische Armee nur auf dem Papier stark war und dringend reformiert werden musste. Die Landwehr (sie entstand im Jahr 1813 während der Befreiungskriege) sollte an Bedeutung verlieren und der Wehrdienst von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Nach Abschluss der Reformen hätten 200 000 Mann im stehenden Heer gedient; eine deutliche Vergrößerung der preußischen Armee. Liberale und Demokraten bejahten ebenfalls ein schlagkräftiges Militär, pochten aber darauf, dass die Streitkräfte unter der Kontrolle des Parlaments standen. Die Deutsche Fortschrittspartei hatte sich zudem auf eine zweijährige Dienstzeit und eine Begrenzung der Militärausgaben im Haushalt festgelegt. Die Landwehr sollte ihre Stellung behalten.

Die Wahlen von 1861 und 1863 konnte die Fortschrittspartei gewinnen. Aber die Regierung unter dem neuen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck wollte sich nicht der liberalen Kammermehrheit beugen, die von ihrem Haushaltsrecht Gebrauch machte und die Zustimmung zum Etat verweigerte. Bismarck führte dennoch in den nächsten Jahren die Heeresreform durch und regierte ohne parlamentarisches Budget. Er argumentierte damit, dass die Verfassung keine Regelung für den Fall vorsähe, falls es nicht zu einer Einigung zwischen Krone und Abgeordnetenhaus komme. Diese Lücke ermögliche der Regierung die Weiterführung ihrer Politik, da sie über die Machtmittel verfüge und die Heeresreform aus Gründen der Staatsräson nötig sei.

Der Konflikt machte die Ohnmacht des preußischen Abgeordnetenhauses deutlich. Die Parlamentarier hatten nur wenige Möglichkeiten, um die Regierung an der Vergrößerung des Heeres zu hindern. Jacoby meinte, die Liberalen müssten sich an das Volk wenden. Am 13. November 1863 sprach er darüber in einer Wahlmännerversammlung des zweiten Berliner Wahlbezirks:

„Und was folgt daraus? Offenbar dies: das Volk muss bereit sein, selbst einzustehen für sein gutes Recht! (Stürmisches Bravo). Nicht Revolution, nicht der redlichste Wille freigesinnter Fürsten kann einem Volke die Freiheit geben; ebenso wenig vermag dies die Weisheit von Staatsmännern und Parlamentsrednern. Selbst denken, selbst handeln, selbst arbeiten muss das Volk, um die papierne Verfassungsurkunde zu einer lebendigen Verfassungswahrheit zu machen. (Lebhaftes Bravo.) Wie auf dem wirtschaftlichen Gebiete, ganz ebenso auf dem politischen – ‚Selbsthilfe‘ ist die Losung!“.

Was Jacoby hier formulierte, war nichts anderes als die Forderung nach Volkssouveränität. Der staatliche Willensbildungsprozess sollte sich von unten nach oben vollziehen. Seine Absage an eine Revolution knüpft an seine Haltung der Jahre 1848/49 an: Barrikadenkämpfe gegen militärisch überlegene Fürstenheere hielt er für aussichtslos. Ebenso naiv war in seinen Augen die Hoffnung auf eine ‚Modernisierung von oben‘. Jacoby dachte an einen gesetzlichen Widerstand, der in seinen Augen zu einem Zusammenbruch des Systems Bismarck führen musste. Auf Dauer, so sein Kalkül, könnte der preußische König nicht gegen die Mehrheit in der Kammer regieren. Wenn der Königsberger Demokrat nicht auf einen liberalen Monarchen hoffte, so doch auf einen König, der schließlich die Realitäten anerkannte. Man kann aus der Rückschau dieses Konzept als naiv tadeln. Aber 1863/64 war es die einzige realistische Chance. Eine radikaldemokratische Verfassungskampagne wie im Frühjahr 1849 wäre zum Scheitern verurteilt gewesen.

1866 legte Bismarck dem preußischen Landtag ein Gesetz vor, das den Verfassungskonflikt beenden sollte. Eine große Mehrheit der Kammer billigte nachträglich die Militärausgaben seit 1862. Bismarck musste im Gegenzug das Haushaltsrecht des Parlaments im Prinzip anerkennen. Der Verlauf des Verfassungskonflikts bewies jedoch, dass die Volksvertretung kaum Einfluss auf die Regierungspolitik nehmen konnte, wenn die Exekutive, also die Regierung, ihre Machtbefugnisse eng auslegte und in der Bevölkerung keine dauerhaft starke Unterstützung für die Opposition vorhanden war.

Fast noch schlimmer – die Deutsche Fortschrittspartei spaltete sich. Eine Gruppe von Linksliberalen verließ die Fraktion der Fortschrittspartei und unterstützte die Politik des Ministerpräsidenten. Ein Jahr darauf gründeten sie die Nationalliberale Partei. Die Spaltung des Liberalismus und der Ausgang des Verfassungskonflikts führten dazu, dass aus Preußen keine parlamentarische Monarchie wurde.

Von der bürgerlichen Demokratie zur sozialistischen Arbeiterbewegung (1868 bis 1877)

Für einen unbequemen Demokraten wie Johann Jacoby bedeutete die Entwicklung der Jahre 1866/67 das Ende seines Engagements in der Fortschrittspartei. Er glaubte nicht an die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit Bismarck mehr Freiheitsrechte durchzusetzen. Was die Nationalliberalen und der Rest der Fortschrittspartei als „Realpolitik“ bezeichneten, betrachtete er als die Preisgabe liberal-demokratischen Gedankenguts. Die Gründung eines deutschen Nationalstaates, die sich nach dem Sieg Preußens über Österreich 1866 abzeichnete, sollte nicht durch Zugeständnisse in konstitutionellen Fragen erreicht werden. Im Januar 1868 trat er aus der Deutschen Fortschrittspartei aus.

Johann Jacoby schloss sich der Deutschen Volkspartei an, die ihre Hochburgen in Süddeutschland hatte. Er ging davon aus, dass ein demokratischer deutscher Nationalstaat vom fortschrittlichen Bürgertum und von der Arbeiterschaft getragen werden muss. Am 14. September 1870, während des deutsch – französischen Krieges, sprach sich Jacoby in Königsberg gegen die geplante Annexion von Elsass-Lothringen aus. Er betrachtete diese Entscheidung als Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Die Rede brachte ihm eine weitere Verhaftung ein. Vom 21. September bis zum 26. Oktober 1870 wurde er auf der Feste Boyen bei Lützen interniert.

 

Der Leipziger Hochverratsprozess 1872
Der Leipziger Hochverratsprozess gegen Mitglieder der Sozialdemokratie 1872. Die Haltung der Angeklagten soll Jacoby beeindruckt haben. Nach dem Prozess trat er der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei bei. Quelle: Wikimedia Commons

 

Am 2. April 1872 trat er der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei bei. Jacoby sah darin keinen Bruch mit seinen demokratischen Überzeugungen. Er glaubte vielmehr, dass die Sozialdemokratie in Deutschland die Grundprinzipien der Demokratie am konsequentesten vertreten würde. Jacoby war Demokrat und Bürger. Die religiöse Gleichstellung der Juden war für ihn untrennbar mit dem Aufbau eines demokratischen Verfassungsstaates verbunden. Er konzentrierte sich gerade deshalb auf seine politische Arbeit. Hier trat er als Radikaldemokrat hervor, der Zeit seines Lebens in Opposition zu den herrschenden Verhältnissen stand. Auf den ersten Blick scheint der Ertrag dieses Engagements gering zu sein: Die Demokraten scheiterten 1848/49. Als 1871 das Kaiserreich gegründet wurde, war die Spaltung zwischen dem fortschrittlichen Liberalismus und der Arbeiterschaft schon zu weit fortgeschritten, um die Gründung einer demokratischen Partei zu ermöglichen. Die 1868 gegründete Deutsche Volkspartei hatte ihre Hochburgen in Württemberg, Baden und Bayern. 1910 ging sie in der Fortschrittlichen Volkspartei auf.

Das geistige Erbe dieser 48er Demokraten – der demokratische und soziale Verfassungsstaat – lebte auch in der SPD fort. Erst die Verfolgung in der Zeit der Sozialistengesetze zwischen 1878 und 1890 führte zumindest vordergründig zu einer stärkeren marxistischen Orientierung der Partei, was die Theorie anging. In der Praxis dominierte stets eine sozialreformerisch-demokratische Taktik.

Beinahe 100 Jahre dauerte es, bis dieses Bündnis in Form einer Koalitionsregierung zustande kam. Ihr Motto – ‚Mehr Demokratie wagen‘ – hätte auch von Jacoby stammen können.

 

 

Beiträge auf dieser Homepage, die mit dem Thema zu tun haben:

Die Demokraten – eine vergessene Partei — Dr. Katharina Kellmann (katharinakellmann-historikerin.de

Ein Aufsatz über eine politische Strömung, die nach der Revolution von 1848 als eigenständige Partei nicht mehr in Erscheinung trat.

Verfassungskonflikt in Preußen — Dr. Katharina Kellmann (katharinakellmann-historikerin.de 

Ein Beitrag über den Verfassungskonflikt zwischen 1861 und 1866.

 

Weiterführende Links:

Jacoby, Johann – Lexikon der Politischen Strafprozesse (lexikon-der-politischen-strafprozesse.de)

Uwe Wesel über den Prozess gegen Johann Jacoby vor dem Oberappellationsgericht 1841 bis 1843.

„Ganze“ und „Halbe“ – Der deutsche Liberalismus von der französischen Revolution bis zum Vormärz (udo-leuschner.de)

Der Journalist Udo Leuschner über die Spaltung der Opposition zwischen 1815 und 1847.

Johann Jacoby | Lassalle-Kreis

Ein Beitrag von Daniel de Olano

 

Literatur über Jacoby:

Bernt Engelmann, Die Freiheit! Das Recht! Johann Jacoby und die Anfänge unserer Demokratie, Berlin, Bonn 1984

Edmund Silberner, Johann Jacoby, Politiker und Mensch, Bonn-Bad Godesberg 1976

 

Literatur:

Peter Brandt, Detlef Lehnert, „Mehr Demokratie wagen“. Geschichte der Sozialdemokratie 1830 – 2010, Berlin 2013

Ernst Engelberg, Bismarck. Urpreuße und Reichsgründer, 2. Aufl., Berlin 1985

Ernst Engelberg, Bismarck. Das Reich in der Mitte Europas, Berlin 1990

Christian Jansen, Gründerzeit und Nationsbildung 1849 – 1871. Seminarbuch, Paderborn 2011

Heinrich Lutz, Zwischen Habsburg und Preußen. Deutschland 1815 – 1866, Berlin 1998

Golo Mann, Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Frankfurt/M. 1958

Frank Lorenz Müller, Der 99-Tage-Kaiser. Friedrich III. von Preußen. Prinz, Monarch, Mythos, München 2013

Thomas Nipperdey, Deutsche Geschichte 1800 – 1866. Bürgerwelt und starker Staat, 2. Auflage, München 1984

Reinhard Rürup, Deutschland im 19. Jahrhundert 1815 – 1871, Göttingen 1984

Hagen Schulze, Der Weg zum Nationalstaat. Die deutsche Nationalbewegung vom 18. Jahrhundert bis zur Reichsgründung, 3. Aufl., München 1992

Peter Wende, Radikalismus im Vormärz. Untersuchungen zur politischen Theorie der frühen deutschen Demokratie, Wiesbaden 1975 (Frankfurter Historische Abhandlungen)