Dr. Katharina Kellmann

Das Paulskirchenparlament von 1848

Das Paulskirchenparlament von 1848 war das erste ‚gesamtdeutsche‘ Parlament. Welche politischen Strömungen waren dort vertreten? Wie wirkten sich die Mehrheitsverhältnisse auf den Verlauf der Revolution aus?

Seit den Vierzigerjahren wuchs in Preußen, Österreich und anderen Staaten des Deutschen Bundes die Kritik an den rückständigen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen. Zwar gab es noch keine Parteien im heutigen Sinne, aber Zusammenschlüsse von gleichgesinnten Politikern.

Zu den wichtigsten oppositionellen Strömungen der Opposition zählten die Liberalen und die Demokraten. Von Parteien im heutigen Sinne kann man nicht sprechen. In einigen Staaten des Deutschen Bundes arbeiteten sie noch eng zusammen. Seit den vierziger Jahren wuchsen jedoch die Meinungsverschiedenheiten. Ihren Ausdruck fand diese Entwicklung in zwei Treffen im Jahr 1847. Die südwestdeutschen Demokraten trafen sich am 10. September 1847 in Offenburg: die Liberalen versammelten sich einen Monat später, am 10. Oktober in Heppenheim (Die Demokraten – eine vergessene Partei — Dr. Katharina Kellmann (katharinakellmann-historikerin.de).

Am 24. Februar 1848 brach in Paris eine Revolution aus. Schon wenige Tage später kam es auch in den Staaten des Deutschen Bundes zu Aufständen. Man forderte politische Reformen und die Gründung eines freiheitlichen Nationalstaates.

Inhaltsverzeichnis:

  • Einleitung
  • Konservative und liberale Fraktionen
  • Die Linke
  • Die Einsetzung eines Reichsverwesers
  • Die Revolution tritt in die entscheidende Phase
  • Die deutsche Einheit in Freiheit – 1848/49 eine unlösbare Aufgabe

 

 

Eine Karikatur
Ein Radikaler, ein Liberaler und ein Konservativer: Zeitgenössische Karikatur aus dem Jahr 1849. Das Foto wurde von Ws-KuLa bei Wikimedia eingefügt. (Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“ lizenziert.)

 

Die Fürsten ernannten im März 1848 überraschend schnell Vertreter der gemäßigten Opposition zu Ministern. Der Deutsche Bund hob seine antiliberalen und antidemokratischen Beschlüsse weitgehend auf. Offiziell beschloss der Deutsche Bundestag, die Delegiertenversammlung der Regierungen des Deutschen Bundes, im April 1848 Wahlen „zu der konstituierenden deutschen Nationalversammlung“ abzuhalten. (Beschluss des Frankfurter Bundestages über die Wahlen zur deutschen Nationalversammlung vom 7. April 1848, in: Walter Grab, Hrsg., 1848. Eine Dokumentation, München 1980, S. 78-79, hier S. 78.) Der Auftrag des Parlaments wurde nicht klar beschrieben. Fest stand nur, dass eine deutsche Nationalversammlung eine formale Legitimation hatte und eine Verfassung für ein geeintes Deutschland beschließen sollte. Die Befugnisse des Paulskirchenparlaments und das Verhältnis des Parlaments zu den deutschen Einzelstaaten sollten sich zu einem der schwierigsten Probleme der Revolution entwickeln.

Die Parlamentarier organisierten sich zwischen Juni und Oktober 1848 in Fraktionen, also Zusammenschlüssen von Abgeordneten, die sich auf ein politisches Programm geeinigt hatten. Im Herbst 1848 existieren acht Fraktionen: Auf der Rechten die „Partei Milani“, die „Partei im Casino“ (teilweise wird sie in der Literatur auch der Mitte zugerechnet); in der Mitte drei Fraktionen („Partei Landsberg“, „Partei des Württemberger Hofes“, „Partei des Augsburger Hofes“); auf der linken Seite des Plenums die „Partei Westendhall“, die „Partei des Deutschen Hofes“ und die „Partei Donnersberg“. Die Fraktionsbezeichnungen rührten von den Versammlungsorten her, an denen sich die Mitglieder trafen. Ein Fraktionswechsel war nicht selten.

Konservative und liberale Fraktionen

Welche Ziele vertraten die Fraktionen? Die „Partei Milani“ betonte, Zweck und Aufgabe der Nationalversammlung sei „die Gründung der deutschen Verfassung“. Diese Verfassung könne aber nur durch „Vereinbarung mit den Regierungen der deutschen Einzelstaaten“ zustande kommen. Damit sprachen die Konservativen der Paulskirchenversammlung das Recht ab, alleine eine Verfassung auszuarbeiten. Letztlich liefen die Pläne der „Partei Milani“ darauf hinaus, die vorrevolutionären Verhältnisse zu erhalten. Ein reformierter „Deutscher Bund“ war das Ziel der Konservativen.

Die „Partei im Casino“ stellte im Gegensatz zur „Partei Milani“ ein liberal-konservatives Programm auf. Während die äußerste Rechte überhaupt keine Aussagen über den Inhalt der Verfassung machte, betrachtete die „Partei im Casino“ die Paulskirchenversammlung als das Organ, dass eine freiheitliche Verfassung für Deutschland ausarbeiten sollte. Die föderalen Besonderheiten Deutschlands sollten beachtet werden. Ziel dieser liberal-konservativen Gruppierung war die „politische Freiheit“. Gleichzeitig sollte „mit aller Entschiedenheit“ die öffentliche Ordnung verteidigt werden. Ohne sie beim Namen zu nennen, wandte sich die „Partei im Casino“ gegen die Linke, die nicht nur die politische Freiheit anstrebte, sondern sich auch für mehr soziale Gerechtigkeit einsetzte.

Die Fraktion "Casino"
Heinrich von Gagern und die Fraktion „Casino“ in der Frankfurter Paulskirche. Eine Lithografie von August Friedrich Pecht. Quelle: Wikimedia Commons

Die Mitte billigte dem Parlament das Recht zu, eigenständig eine Verfassung auszuarbeiten. Die „Partei Landsberg“, die dem rechten Zentrum zugeordnet wurde, strebte eine „auf demokratischen Grundlagen ruhende konstitutionelle Regierungsform“ für Deutschland an. Dem Wortlaut nach hätte dies bedeutet, dass die Regierung dem Parlament verantwortlich gewesen wäre. Doch charakteristisch für die gemäßigten Liberalen war auch, dass sie keine Vorstellungen darüber entwickelten, wie das demokratische Prinzip gegenüber den Einzelstaaten durchgesetzt werden sollte. Der Machtfrage ging die „Partei Landsberg“ aus dem Weg. Unausgesprochen hingen diese Liberalen der Auffassung an, dass man sich mit den Regierungen der Einzelstaaten einigen werde. Ob „das demokratische Prinzip“ wirklich dem Grundsatz der Volkssouveränität entsprach, kann bezweifelt werden.

Das linke Zentrum, die „Partei des Württemberger Hofes“, beanspruchte für die Nationalversammlung ebenfalls die Kompetenz, eine gesamtdeutsche Verfassung auszuarbeiten. Die Vorstellung, das Paulskirchenparlament stehe mit den Einzelstaaten in einem Vertragsverhältnis und deshalb müsse die Verfassung mit ihnen vereinbart werden, lehnte das linke Zentrum ab. Allerdings sollten Anregungen der Einzelregierungen beachtet werden.

Im Oktober 1848 trennte sich eine Gruppe von Abgeordneten von dieser Fraktion und konstituierte sich als „Partei des Augsburger Hofes“. Die Meinungsunterschiede bezogen sich auf die parlamentarische Taktik, nicht auf die Ziele.

Die Linke

Aufseiten der Linken gab es drei Fraktionen. Die „Partei Westendhall“, spöttisch auch „Linke im Frack“ genannt, vertrat die These, dass nur die Paulskirchenversammlung für die Verfassung zuständig sei. Deutlicher dagegen formulierte die „Partei des Deutschen Hofes“ das Prinzip der Volkssouveränität. Die Reichsgewalt sollte nur auf Zeit gewählt werden und dem Parlament verantwortlich sein. Im „Deutschen Hof“ hielt man ebenfalls an einer bundesstaatlichen Konzeption fest. Während die Regierungsform demokratisch sein müsse, könne jeder Einzelstaat entscheiden, ob man einer Monarchie oder einer Republik als Staatsform den Vorzug gibt. Die äußerste Linke, die „Partei Donnersberg“, bekannte sich zu den Werten der Französischen Revolution: Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Diese Prinzipien sollten für alle Ebenen des staatlichen Lebens gelten. Diesen Radikaldemokraten ging es nicht nur um eine republikanische Verfassung (obwohl von einer Republik nicht ausdrücklich die Rede war), sondern um eine Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse.

 

Robert Blum
Robert Blum (1807 bis 1848) war einer der führenden Politiker der Linken in der Frankfurter Paulskirche (Wikimedia Commons).

 

Unter den Abgeordneten tendierten die meisten zu einer gemäßigten Politik, die auf einen Ausgleich mit den Einzelstaaten setzte. Die „Partei im Casino“ stellte die stärkste Fraktion. Die äußerste Rechte zählte nicht viele Abgeordnete in ihren Reihen, konnte aber einige der bedeutendsten Parlamentarier vorweisen. Aufseiten der Linken war der „Deutsche Hof“ mit Robert Blum an der Spitze die stärkste Kraft (vgl. Die Programme der Parteien der Deutschen Nationalversammlung in Frankfurt/M., in: Grab, 1848, S. 130-136)

Die Einsetzung eines Reichsverwesers

Deutschland verfügte nun über eine Nationalversammlung. Gleichzeitig amtierten die Fürsten, Herzöge und Könige als Souveräne der Einzelstaaten weiter. Auch dort hatten Wahlen stattgefunden, aus denen demokratisch legitimierte Landtage hervorgegangen waren. Die Frage blieb, wie die Zentralgewalt organisiert werden sollte und welche Rechte sie gegenüber den Einzelstaaten haben sollte. Am 12. Juli übertrug die immer noch formal existierende Bundesversammlung, also die Vertreter der Regierungen der Einzelstaaten, ihre Befugnisse an die „provisorische Zentralgewalt“ und den „Reichsverweser“ und erklärte ihre Arbeit für beendet (Mitteilung des Präsidialgesandten des Bundestages über die Übertragung von dessen Zuständigkeiten über die provisorische Zentralgewalt und den Reichsverweser vom 12. Juli 1848, in: Grab, 1848, S. 136-137, hier: S. 136).

Die Paulskirchenversammlung hatte den österreichischen Prinzen Erzherzog Johann zum „Reichsverweser“ bestellt. Der kaiserliche Prinz nahm die provisorische Funktion des Staatsoberhauptes wahr, solange die Frage der Staatsform nicht entschieden war. Die Wahl von Erzherzog Johann zeigte, dass sich die gemäßigten Kräfte in der Mehrheit befanden. Gleichzeitig hatte das Parlament seine Position gestärkt und bei der Organisation der Zentralgewalt die Initiative übernommen. Der Historiker Veit Valentin, einer der besten Kenner der Revolution, kommentierte dies mit leichter Ironie: „Die Volkssouveränität sollte also ihr Recht haben – aber für einen Fürsten!.“ Am 15. Juli 1848 bildete Erzherzog Johann als Reichsverweser ein Reichsministerium, mit einem Vertreter für auswärtige Angelegenheiten, für das Innere, das Militär und die Justiz.

In den nächsten Monaten musste die Paulskirchenversammlung sich neben der Arbeit am Verfassungsentwurf auch mit Fragen der aktuellen Politik beschäftigen. Dabei wurde deutlich, dass die Macht der Einzelregierungen nicht gebrochen war. Auch wenn in vielen Staaten liberale oder demokratische Minister nun die Politik leiteten, konnten die Stützen der vorrevolutionären Ordnung, das Militär und die Bürokratie, wieder ihre Stellung festigen. In der zweiten Jahreshälfte waren die Begeisterung und die Euphorie aus dem Frühjahr verflogen. Das bedeutete nicht, dass das Interesse für Politik in der Bevölkerung zurückgegangen war. Die Demokraten begannen mit dem Aufbau von parteiähnlichen Strukturen außerhalb des Parlaments. Arbeitervereine meldeten sich zu Wort und verlangten von der Paulskirche, dass das zukünftige Deutschland auch dem Proletariat erträgliche Lebensbedingungen sichern sollte. Die Konservativen hatten begriffen, dass sie Rückhalt in der Bevölkerung brauchten und sammelten ihre Anhänger ebenfalls in Vereinen.

 

Karikatur auf die Paulskirche
„Reichs-Parlaments-Dampf-Maschine“. Karikatur auf die Arbeit der Abgeordneten. Eingaben von Handwerkern werden „verfeuert“. Heinrich von Gagern stopft die Petitionen in eine Maschine, Robert Blum befeuert den Ofen. Eine Kritik am Parlamentarismus, die Liberale und Demokraten gleichermaßen traf (Wikimedia Commons).

 

Nicht wenige Deutsche wünschten einen Nationalstaat auf gemäßigt-liberaler Grundlage. Die Vertreter einer demokratischen Republik befanden sich in der Minderheit. In der zweiten Jahreshälfte konnten die Regierungen der Einzelstaaten durch eine konstitutionelle Politik dem Bedürfnis nach Sicherheit und Ordnung in Teilen der Bevölkerung entgegenkommen.

Die Revolution tritt in die entscheidende Phase

Die begrenzten Möglichkeiten der Paulskirchenversammlung wurden im September 1848 deutlich. Zwischen dem Deutschen Bund und seiner Nachfolgerin, dem Frankfurter Paulskirchenparlament, schwelte seit Monaten ein Konflikt zwischen dem Königreich Dänemark und den beiden Herzogtümern Schleswig und Holstein. Schleswig sollte nach dem Willen von Kopenhagen Dänemark angegliedert werden. Holstein wäre im Deutschen Bund geblieben. Gegen diese Trennung – nach einem Vertrag von 1460 sollten die Fürstentümer auf ewig ungeteilt bleiben – formierte sich eine Freiheitsbewegung, die zuerst den Deutschen Bund, später das Paulskirchenparlament um Hilfe anrief. Die vom Deutschen Bund angeordnete Bundesexekution, also der Einsatz von Kontingenten des Bundesheeres, wurde von preußischen Truppen wahrgenommen. Der Einsatz war militärisch erfolgreich, rief aber die europäischen Großmächte auf den Plan. Vor allem England wollte eine Demütigung Dänemarks nicht hinnehmen. Am 26. August 1848 schloss deshalb Preußen mit Dänemark einen Waffenstillstand im Namen des Deutschen Bundes ab. Die provisorische Reichsgewalt wurde gar nicht erwähnt.

In der Paulskirchenversammlung führte dieses Ereignis zu kontroversen Diskussionen (vgl. Frank Eyck, Deutschlands gro0e Hoffnung. Die Frankfurter Nationalversammlung 1848-1849, S. 340). Der deutschen Bevölkerung wurde bewusst, dass der Einfluss der Nationalversammlung begrenzt war. Im September debattierte das Plenum den Waffenstillstand. Die Reichsregierung empfahl die Annahme des Waffenstillstandes. Die Linke in der Paulskirche machte sich zum Fürsprecher der Freiheitsbestrebungen in den beiden Herzogtümern. Unter den Abgeordneten sprach sich aber eine Mehrheit für die Akzeptanz des Waffenstillstandes aus. Die sogenannte „Septemberkrise“ ist in meinen Augen der entscheidende Moment der Revolution 1848/49 gewesen. In der Nationalversammlung gab es eine Mehrheit für die gemäßigten Kräfte. Diese Politiker wollten es nicht auf eine Machtprobe mit Preußen ankommen lassen. Sie waren realistisch genug um zu erkennen, dass die europäischen Großmächte die Nationalversammlung nicht völkerrechtlich anerkannten. In Frankfurt kam es zu Unruhen in radikalen Teil der Bevölkerung. Die Abgeordneten Felix von Lichnowsky und Hans von Auerwald wurden in der Öffentlichkeit vom Mob angegriffen und gelyncht. Die Linke verurteilte die Verbrechen; die Liberalen fürchteten mehr denn je eine Regierung, die sich auf das Prinzip der Volkssouveränität stützte (vgl. Veit Valentin, Geschichte der Deutschen Revolution 1848-1849. Zweiter Band: Bis zum Ende der Volksbewegung 1849, Köln 1970, S. 150).

Das Paulskirchenparlament verliert an Einfluss

Das Schicksal der Revolution wurde in den beiden führenden Staaten des Deutschen Bundes, Österreich und Preußen, entschieden. Im Oktober 1848 kam es in Wien zu einem Aufstand demokratischer Gruppierungen, der am 31. Oktober vom Militär niedergeschlagen wurde. In Preußen ordnete die Regierung am 8. November 1848 die Verlegung des preußischen Landtages nach Brandenburg an. Am 5. Dezember löste sie das demokratisch gewählte Parlament auf. Einen Tag später oktroyierte die preußische Regierung eine Verfassung (zur Revolution in Preußen siehe: Johann Jacoby – Arzt, Bürger, Demokrat und Republikaner — katharinakellmann-historikerin.de).

Die Nationalversammlung in Frankfurt arbeitete in den nächsten Monaten weiter am Verfassungsentwurf. Am 28. März 1849 wurde die Konstitution von einer Mehrheit der Abgeordneten gebilligt. Außerdem entschied sich die Mehrheit der Parlamentarier für die „kleindeutsche Lösung“, also ein geeintes Deutschland unter Führung der preußischen Königsdynastie der Hohenzollern. Dem preußischen König bot eine Delegation der Paulskirchenversammlung die erbliche Kaiserwürde an, doch Friedrich Wilhelm IV. lehnte das Ansinnen ab. Zum einen wollte er keine Krone akzeptieren, die ihm von einem Parlament angetragen wurde. Zum anderen war man sich in Berlin darüber im Klaren, dass die Gründung eines deutschen Nationalstaates bei den europäischen Großmächten auf Ablehnung stoßen würde, von den Reaktionen der deutschen Fürsten nicht zu reden.

 

Historische Entwicklung des deutschen Parteiensystems
Was wurde aus dem Paulskirchenparlament von 1848? Die historische Entwicklung des deutschen Parteiensystems. Eine Anmerkung von mir: Die „Deutsche Rechtspartei“ hieß „Deutsche Reichspartei“ und wurde 1950 gegründet. Quelle: „Rf“ (Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung 3.0 nicht portiert“ lizenziert.)
Die deutsche Einheit in Freiheit – 1848/49 eine unlösbare Aufgabe

Im Frühjahr 1848 sah es kurz so aus, als ob ein deutscher Nationalstaat auf freiheitlicher Grundlage den Deutschen Bund ersetzen könnte. Doch zu viele Hürden stellten sich in den Weg. Zum einen hätte dies bedeutet, dass die deutschen Einzelstaaten sich einem Reichsoberhaupt hätten unterordnen müssen. Dazu waren deren Staatsoberhäupter nicht bereit.

Im Paulskirchenparlament gab es große Gegensätze zwischen den Liberalen, die einen Kompromiss mit den herrschenden Mächten anstrebten und den Demokraten, die sich zum Prinzip der Volkssouveränität bekannten. Zwar konnte das Parlament eine fortschrittliche Verfassung verabschieden, aber die Brüche im bürgerlichen Lager waren nicht zu übersehen.

Nach Ausbruch der Revolution konnten sich auch Arbeitervereine politisch betätigen. Mehrheitlich standen sie den Demokraten nahe. Dort drohte ein Konflikt zwischen gemäßigten Kräften, die eine bürgerliche Demokratie anstrebten und der Parteilinken, die teilweise die Forderung nach Veränderung der Eigentumsverhältnisse erhob.

Ein weiteres Problem stellte die europäische Ordnung dar. England, Russland und Frankreich hätten ein geeintes Deutschland unter preußischer oder österreichischer Führung kaum hingenommen. Erst als Russland durch den Verlust des Krimkrieges 1856 stark geschwächt war, konnte die preußische Politik unter der Führung von Bismarck die deutsche Einheit anstreben.

 

 

Beiträge auf dieser Homepage, die mit dem Thema zu tun haben:

Ein Kämpfer für die Freiheit — Dr. Katharina Kellmann (katharinakellmann-historikerin.de)

Eine Rezension eines Buches von Alfred Wesselmann über Hermann Kriege, einen Demokraten im Vormärz.

 

Weiterführende Links:

https://www.bpb.de/izpb/9879/vorparlament-und-paulskirche

Eine Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung mit wertvollen Hintergrundinformationen.

https://www.digitale-sammlungen.de/index.html?c=sammlung&projekt=1182243493&l=de

Eine Internetpräsenz mit Sitzungsprotokollen des Paulskirchenparlaments vom MünchnerdigitalisierungsZentrum (MDZ).

Die offene Spaltung der deutschen Liberalen in der Revolution von 1848/49 (udo-leuschner.de)

Ein Aufsatz des Historikers Udo Leuschner.

 

Literatur:

Frank Eyck, Deutschlands große Hoffnung. Die Frankfurter Nationalversammlung 1848-1849, München 1973

Walter Grab, Hrsg., 1848. Eine Dokumentation, München 1980

Christian Jansen, Gründerzeit und Nationsbildung 1849 – 1871. Seminarbuch Geschichte, Paderborn 2011

Heinrich Lutz, Zwischen Habsburg und Preußen. Deutschland 1815 – 1866, Berlin 1998

Golo Mann, Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Frankfurt/M. 1958

Thomas Nipperdey, Deutsche Geschichte 1800 – 1866. Bürgerwelt und starker Staat, 2. Auflage, München 1984

Reinhard Rürup, Deutschland im 19. Jahrhundert 1815 – 1871, Göttingen 1984

Hagen Schulze, Der Weg zum Nationalstaat. Die deutsche Nationalbewegung vom 18. Jahrhundert bis zur Reichsgründung, 3. Aufl., München 1992

Veit Valentin, Geschichte der Deutschen Revolution 1848-1849, Köln, Berlin 1970 (Band 1 und 2)